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FG Hessen, 07.02.2022 - 9 V 1559/21 |
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AO § 222 ; AO § 227 ; FGO § 114
Es ist in hohem Maße zweifelhaft, ob die offensichtlich in Reaktion auf das BFH-Urteil vom 25.02.2021 (III R 36/19, BStBl. II 2021, 712) durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgte Neuorganisation des Inkasso-Services der Familienkassen, welche bewirkt, dass Rechtsbehelfsverfahren in diesem Bereich ... - rechtsportal.de
AO § 222 ; AO § 227 ; FGO § 114
Verpflichtung der Familienkasse zur Stundung einer Kindergeldrückforderung
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Ernsthafte Zweifel an der Beachtung des BFH-Urteils vom 25.02.2021 III R 36/19 durch die tatsächliche Handhabung der Neuorganisation der Familienkasse durch die Bundesagentur für Arbeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 25.02.2021 - III R 36/19
Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des …
Auszug aus FG Hessen, 07.02.2022 - 9 V 1559/21
Nach Auffassung des Senats steht der hier zwischen Erlass der Stundungsablehnung vom 05.05.2021 und Erlass der Einspruchsentscheidung vom 08.11.2021 erfolgte Übergang der Behandlung von Rechtsbehelfsverfahren im Bereich des Inkassoservices der Familienkassen von der Familienkasse Nordrhein-Westfalen auf die hier örtlich zuständige Antragsgegnerin, wie er offensichtlich aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.2.2021 (III R 36/19, BStBl. II 2021, 712) erfolgt ist (jedenfalls formal nach außen hin, siehe dazu noch weiter unten), einem Zuständigkeitswechsel nach § 63 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung --FGO-- gleich (ebenso Urteil des Finanzgerichts --FG-- Düsseldorf vom 28.09.2021 - 9 K 465/21 AO, juris; a.A.: FG Münster, Urteil vom 21.12.2021 - 1 K 530/18 Kg, AO, juris).Im Übrigen braucht hier auch nicht weiter auf die Tatsache eingegangen werden, dass die von der Bundesagentur für Arbeit erlassene Stundungsablehnung vom 05.05.2021 in Anbetracht des BFH-Urteils vom 25.02.2021 (III R 36/19, BStBl. II 2021, 712) offensichtlich rechtwidrig ist, da die Bundesagentur für Arbeit sachlich unzuständig war.
Wie dem Senat aus anderen Verfahren bekannt ist und es auch im vorliegenden Fall offensichtlich ist, werden im Bereich des Inkasso-Service der Familienkassen auch nach Ergehen des BFH-Urteils vom 25.02.2021 (III R 36/19, BStBl. II 2021, 712) die Rechtsbehelfsverfahren durch Mitarbeiter der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord durchgeführt (auch im vorliegenden gerichtlichen Verfahren werden z.B. die Schriftsätze, die offiziell von der Antragsgegnerin stammen sollen, tatsächlich von der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord übersandt).
- FG Münster, 21.12.2021 - 1 K 530/18
Voraussetzungen für den Erlass einer Erstattungsforderung wegen überzahlten …
Auszug aus FG Hessen, 07.02.2022 - 9 V 1559/21
Nach Auffassung des Senats steht der hier zwischen Erlass der Stundungsablehnung vom 05.05.2021 und Erlass der Einspruchsentscheidung vom 08.11.2021 erfolgte Übergang der Behandlung von Rechtsbehelfsverfahren im Bereich des Inkassoservices der Familienkassen von der Familienkasse Nordrhein-Westfalen auf die hier örtlich zuständige Antragsgegnerin, wie er offensichtlich aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.2.2021 (III R 36/19, BStBl. II 2021, 712) erfolgt ist (jedenfalls formal nach außen hin, siehe dazu noch weiter unten), einem Zuständigkeitswechsel nach § 63 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung --FGO-- gleich (ebenso Urteil des Finanzgerichts --FG-- Düsseldorf vom 28.09.2021 - 9 K 465/21 AO, juris; a.A.: FG Münster, Urteil vom 21.12.2021 - 1 K 530/18 Kg, AO, juris).Inwieweit diese Unzuständigkeit durch die von der Antragsgegnerin erlassene Einspruchsentscheidung vom 08.11.2021 geheilt werden konnte, kann dahinstehen (die Frage wurde vom BFH im erwähnten Urteil ausdrücklich offengelassen; ablehnend z.B. FG Münster, Urteil vom 21.12.2021 - 1 K 530/18 Kg, AO, juris, mit zahlreichen Nachweisen zum Streitstand).
- BFH, 17.07.2019 - III R 64/18
Erlassunwürdigkeit bei Mitwirkungspflichtverletzung
Auszug aus FG Hessen, 07.02.2022 - 9 V 1559/21
Darüber hinaus würde sich auch die Frage stellen, ob der bloße Verweis der Antragsgegnerin auf eine Mitwirkungspflichtverletzung der Antragstellerin für eine Stundungsablehnung ausreichen würde (so FG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2020 - 9 K 2688/19 KV, AO, juris; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2020 - 7 K 14045/18, EFG 2020, 1284 m. Anm. Herbert; FG Münster, Urteil vom 03.12.2020 - 3 K 2344/20 AO, EFG 2021, 337 m. Anm. Mai; ebenso für den Erlass nach § 227 AO BFH-Urteil vom 17.07.2019 - III R 64/18, BFH/NV 2020, 7; ablehnend FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2019 - 12 K 234/19, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2020 - 10 K 2769/19 AO, EFG 2021, 513 m. Anm. Wiesch) und die Antragsgegnerin noch ermessensgerecht gehandelt hat, als sie auf die von der Antragstellerin vorgetragene und mit einer eidesstattlichen Versicherung einer dritten Person unterlegte Behauptung, dass sie die Antragsgegnerin frühzeitig über die angebliche Entführung des Kindes benachrichtigt habe, mit keinem Wort eingegangen ist.
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2019 - 12 K 234/19
Antrag auf befristete Stundung einer Kindergelrückforderung - Keine hinreichende …
Auszug aus FG Hessen, 07.02.2022 - 9 V 1559/21
Darüber hinaus würde sich auch die Frage stellen, ob der bloße Verweis der Antragsgegnerin auf eine Mitwirkungspflichtverletzung der Antragstellerin für eine Stundungsablehnung ausreichen würde (so FG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2020 - 9 K 2688/19 KV, AO, juris; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2020 - 7 K 14045/18, EFG 2020, 1284 m. Anm. Herbert; FG Münster, Urteil vom 03.12.2020 - 3 K 2344/20 AO, EFG 2021, 337 m. Anm. Mai;… ebenso für den Erlass nach § 227 AO BFH-Urteil vom 17.07.2019 - III R 64/18, BFH/NV 2020, 7; ablehnend FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2019 - 12 K 234/19, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2020 - 10 K 2769/19 AO, EFG 2021, 513 m. Anm. Wiesch) und die Antragsgegnerin noch ermessensgerecht gehandelt hat, als sie auf die von der Antragstellerin vorgetragene und mit einer eidesstattlichen Versicherung einer dritten Person unterlegte Behauptung, dass sie die Antragsgegnerin frühzeitig über die angebliche Entführung des Kindes benachrichtigt habe, mit keinem Wort eingegangen ist. - BFH, 08.02.1988 - IV B 102/87
Gefährdung des Steueranspruchs - Steuerrückstand - Nicht unerhebliche …
Auszug aus FG Hessen, 07.02.2022 - 9 V 1559/21
BFH-Beschluss vom 08.02.1988 - IV B 102/87, BStBl. II 1988, 514). - FG Düsseldorf, 08.12.2020 - 10 K 2769/19
Ablehnung der Stundung gegenüber Steuerschuldnerin wegen ihrerseitigem Verstoß …
Auszug aus FG Hessen, 07.02.2022 - 9 V 1559/21
Darüber hinaus würde sich auch die Frage stellen, ob der bloße Verweis der Antragsgegnerin auf eine Mitwirkungspflichtverletzung der Antragstellerin für eine Stundungsablehnung ausreichen würde (so FG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2020 - 9 K 2688/19 KV, AO, juris; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2020 - 7 K 14045/18, EFG 2020, 1284 m. Anm. Herbert; FG Münster, Urteil vom 03.12.2020 - 3 K 2344/20 AO, EFG 2021, 337 m. Anm. Mai;… ebenso für den Erlass nach § 227 AO BFH-Urteil vom 17.07.2019 - III R 64/18, BFH/NV 2020, 7; ablehnend FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2019 - 12 K 234/19, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2020 - 10 K 2769/19 AO, EFG 2021, 513 m. Anm. Wiesch) und die Antragsgegnerin noch ermessensgerecht gehandelt hat, als sie auf die von der Antragstellerin vorgetragene und mit einer eidesstattlichen Versicherung einer dritten Person unterlegte Behauptung, dass sie die Antragsgegnerin frühzeitig über die angebliche Entführung des Kindes benachrichtigt habe, mit keinem Wort eingegangen ist. - FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 14045/18
Ablehnung eines Antrags auf Stundung einer Kindergeldrückforderung - …
Auszug aus FG Hessen, 07.02.2022 - 9 V 1559/21
Darüber hinaus würde sich auch die Frage stellen, ob der bloße Verweis der Antragsgegnerin auf eine Mitwirkungspflichtverletzung der Antragstellerin für eine Stundungsablehnung ausreichen würde (so FG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2020 - 9 K 2688/19 KV, AO, juris; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2020 - 7 K 14045/18, EFG 2020, 1284 m. Anm. Herbert; FG Münster, Urteil vom 03.12.2020 - 3 K 2344/20 AO, EFG 2021, 337 m. Anm. Mai;… ebenso für den Erlass nach § 227 AO BFH-Urteil vom 17.07.2019 - III R 64/18, BFH/NV 2020, 7; ablehnend FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2019 - 12 K 234/19, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2020 - 10 K 2769/19 AO, EFG 2021, 513 m. Anm. Wiesch) und die Antragsgegnerin noch ermessensgerecht gehandelt hat, als sie auf die von der Antragstellerin vorgetragene und mit einer eidesstattlichen Versicherung einer dritten Person unterlegte Behauptung, dass sie die Antragsgegnerin frühzeitig über die angebliche Entführung des Kindes benachrichtigt habe, mit keinem Wort eingegangen ist. - FG Düsseldorf, 28.09.2021 - 9 K 465/21
Kenntnisnahme und hinreichende Würdigung des verwirklichten Sachverhalts bei der …
Auszug aus FG Hessen, 07.02.2022 - 9 V 1559/21
Nach Auffassung des Senats steht der hier zwischen Erlass der Stundungsablehnung vom 05.05.2021 und Erlass der Einspruchsentscheidung vom 08.11.2021 erfolgte Übergang der Behandlung von Rechtsbehelfsverfahren im Bereich des Inkassoservices der Familienkassen von der Familienkasse Nordrhein-Westfalen auf die hier örtlich zuständige Antragsgegnerin, wie er offensichtlich aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.2.2021 (III R 36/19, BStBl. II 2021, 712) erfolgt ist (jedenfalls formal nach außen hin, siehe dazu noch weiter unten), einem Zuständigkeitswechsel nach § 63 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung --FGO-- gleich (ebenso Urteil des Finanzgerichts --FG-- Düsseldorf vom 28.09.2021 - 9 K 465/21 AO, juris; a.A.: FG Münster, Urteil vom 21.12.2021 - 1 K 530/18 Kg, AO, juris). - FG Düsseldorf, 22.01.2020 - 9 K 2688/19
Stundung von Rückzahlungsansprüchen bei Kindergeldbezug
Auszug aus FG Hessen, 07.02.2022 - 9 V 1559/21
Darüber hinaus würde sich auch die Frage stellen, ob der bloße Verweis der Antragsgegnerin auf eine Mitwirkungspflichtverletzung der Antragstellerin für eine Stundungsablehnung ausreichen würde (so FG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2020 - 9 K 2688/19 KV, AO, juris; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2020 - 7 K 14045/18, EFG 2020, 1284 m. Anm. Herbert; FG Münster, Urteil vom 03.12.2020 - 3 K 2344/20 AO, EFG 2021, 337 m. Anm. Mai;… ebenso für den Erlass nach § 227 AO BFH-Urteil vom 17.07.2019 - III R 64/18, BFH/NV 2020, 7; ablehnend FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2019 - 12 K 234/19, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2020 - 10 K 2769/19 AO, EFG 2021, 513 m. Anm. Wiesch) und die Antragsgegnerin noch ermessensgerecht gehandelt hat, als sie auf die von der Antragstellerin vorgetragene und mit einer eidesstattlichen Versicherung einer dritten Person unterlegte Behauptung, dass sie die Antragsgegnerin frühzeitig über die angebliche Entführung des Kindes benachrichtigt habe, mit keinem Wort eingegangen ist. - FG Münster, 03.12.2020 - 3 K 2344/20
Stundung eines Rückforderungsanspruchs aus persönlichen Billigkeitsgründen bzgl. …
Auszug aus FG Hessen, 07.02.2022 - 9 V 1559/21
Darüber hinaus würde sich auch die Frage stellen, ob der bloße Verweis der Antragsgegnerin auf eine Mitwirkungspflichtverletzung der Antragstellerin für eine Stundungsablehnung ausreichen würde (so FG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2020 - 9 K 2688/19 KV, AO, juris; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2020 - 7 K 14045/18, EFG 2020, 1284 m. Anm. Herbert; FG Münster, Urteil vom 03.12.2020 - 3 K 2344/20 AO, EFG 2021, 337 m. Anm. Mai;… ebenso für den Erlass nach § 227 AO BFH-Urteil vom 17.07.2019 - III R 64/18, BFH/NV 2020, 7; ablehnend FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2019 - 12 K 234/19, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2020 - 10 K 2769/19 AO, EFG 2021, 513 m. Anm. Wiesch) und die Antragsgegnerin noch ermessensgerecht gehandelt hat, als sie auf die von der Antragstellerin vorgetragene und mit einer eidesstattlichen Versicherung einer dritten Person unterlegte Behauptung, dass sie die Antragsgegnerin frühzeitig über die angebliche Entführung des Kindes benachrichtigt habe, mit keinem Wort eingegangen ist. - BFH, 13.07.1990 - VI B 107/88
Die notfalls erforderliche Kreditaufnahme zur Bezahlung der …